Infos & Links 

Kosten
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit werden im Regelfall nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Rechtsschutzversicherungen
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Beratungshilfe
Für Bedürftige kann Beratungshilfe für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung, (z.B. Schriftverkehr oder Einlegung von Widersprüchen) gewährt werden. Diese ist bei dem zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Rechtsuchenden vor dem Besuch beim Anwalt zu beantragen.
Hier finden Sie den aktuellen Beratungshilfeantrag, den Sie bitte ausfüllen und zusammen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht vorlegen. Dort erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein, den Sie bitte mit dem Eigenanteil von 15 € im ersten Beratungsgespräch in der Kanzlei vorlegen.

Prozesskostenhilfe
Für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Prozesskostenhilfe wird bei Bedürftigkeit vom Gericht gewährt, wenn die Klage eine gewisse Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Prozesskostenhilfe umfasst die eigenen Anwaltskosten sowie die anfallenden Gerichtskosten. Nicht erfasst sind die Anwaltskosten der Gegenseite. Es sollte daher in jedem Fall geprüft werden, ob eine Klageerhebung sinnvoll ist. Vorbereitend kann das Formular Prozesskostenhilfe vollständig ausgefüllt und unterzeichnet und mit den entsprechenden Belegen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.